EASA: Verlängerung Classrating

Ab dem 9. April 2013 tritt die erste Stufe der EASA Einführung in Kraft. Dies bedeutet, dass Fluglehrer (FI) oder Einweisungsberechtigte (CRI) die Verlängerung des Classratings (SEP und / oder TMG) nicht mehr direkt in den Schein eintragen dürfen.

Nach absolvieren des Überprüfungsfluges mit dem FI oder CRI und dem Nachweis der entsprechenden Voraussetzungen (12 Flugstunden sowie 12 Landungen in den letzten 12 Monaten) muss die Verlängerung des Classratings beim zuständigen Regierungspräsidium beantragt und durchgeführt werden.

Die Formulare hierfür und zusätzliche Informationen befinden sich auf den Webseiten des Regierungspräsidiums Tübingen, des Baden-Württembergischen Luftfahrtverbands e. V. oder in unserem Download-Bereich.